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Landesleistungszentrum

Daten zum Tanzsport- und Landesleistungszentrum

  • Baubeginn: 27. August 1994
  • Fertigstellung: 15. Oktober 1995
  • Gebäudegröße: 45,5 m x 30,3 m sowie 9,3 m x 3,3 m: insgesamt 1.409 m2
  • umbauter Raum: 7.480 m3
  • Trainingsräume:
    Die Säle können zu einem Raum geöffnet werden von 822 m2.
    • Saal 1 155 m2
    • Saal 2 155 m2
    • Saal 3 308 m2
    • Saal 4 102 m2
    • Saal 5 102 m2
  • Für den Sportbetrieb stehen zur Verfügung:
    • 4 Umkleideräume mit WC, Duschen und Waschtischen
    • 1 Behinderten-WC mit Dusche
    • Damen- und Herrentoiletten
    • Trainer- und Massageraum
  • Für die Verwaltung stehen zur Verfügung:
    • 2 Geschäftszimmer
    • 1 Sitzungszimmer
    • 1 Mehrzweckraum
  • Lager- und Abstellräume vorhanden
  • Der Eingangsbereich ist als Pausen- und Empfangsraum gestaltet und mit Teeküche, Getränkeautomat und Sitzgelegenheiten ausgestattet.

Technische Besonderheiten

  • Automatisch verriegelbare Fenster und Oberlichter, mit Wind- und Regenwächter
  • Automatische Wasserabstellung während der Nacht, alarmgesicherte Notausgänge
  • Computergesteuerte Zugangskontrolle, mit Kartenleser für persönliche Einlasskarten
  • In den Sälen Warmluftheizung über Lüftungsanlage, die Lüftung kann manuell eingeschaltet werden und schaltet sich selbständig wieder aus. In den anderen Räumen sind Heizkörper montiert.
  • In den Decken sind 5 separat steuerbare Beschallungssysteme eingebaut, die bei Bedarf zu einem System vereinigt werden können.

Hausordnung

Für unser neues Clubheim tragen wir alle gemeinsam die Verantwortung – im Interesse aller sollten wir daher folgende Regeln einhalten und – bei uns selber und bei anderen – darauf achten, damit wir lange von unserer überdurchschnittlichen Sportstätte profitieren:

  • Es herrscht im ganzen Gebäude RAUCHVERBOT!
  • Unsere Säle sind nur für tanzsportliche Aktivitäten zu benutzen und nur mit sauberen Schuhen zu betreten, bei Damenschuhen sind Stahlabsätze sowie abgenutzte Absätze nicht zulässig. Für Schäden haftet der Verursacher.
  • Tanzschuhe sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu säubern.
  • Getränke, Esswaren und Kaugummi werden nicht in die Säle mitgenommen.
  • Essensreste, leere Flaschen etc. in den Vor- und Umkleideräumen werden von jedem selbst entsorgt!
  • Die Benutzungszeiten und Trainingsplätze sind verbindlich! (siehe Belegungsplan)
  • Kinder bis zum 15. Geburtstag dürfen nur unter Aufsicht trainieren.
  • Am Ende des Trainingsbetriebes muss die Eingangstür ins Schloss fallen und darf nicht abgeschlossen werden, da die Codekarteninhaber bei abgeschlossener Tür nicht öffnen können.
  • Licht und Tonträger werden automatisch abgestellt.
  • Da der Verein für Diebstähle keine Haftung übernimmt, muss jeder seine Wertsachen diebstahlsicher aufbewahren.
  • Die Fluchttüren dürfen nur im Notfall geöffnet werden. Bei Betätigung ertönt ein Alarm.
  • Die Anordnungen verantwortlicher Aufsichtspersonen sind verbindlich.
  • Die Betreiber übernehmen keine Haftung aus der Benutzung des Tanzsportzentrums.

Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss mit dem Ausschluss vom Trainingsbetrieb rechnen.

Tanzsportzentrum – Pforzheim – Wilferdinger Höhe – Heidenheimer Str. 5